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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENUrteil vom 29.11.2001, Aktenzeichen: 1 U 2554/01 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 1 U 2554/01

Urteil vom 29.11.2001


Leitsatz:Unter mehreren praktisch gleichwertigen Methoden (hier: des Zugang zur Implantation einer Hüftendoprothese) darf ein Operateur das nach, seinem Ermessen am besten geeignete Verfahren bevorzugen, insbesondere ein solches, für das er nachgewiesenermaßen die größte Erfahrung besitzt.

Über unterschiedliche, hinsichtlich Chancen und Risiken im wesentlichen gleichwertige Zugangsmöglichkeiten zum Operationsgebiet braucht in der Regel nicht aufgeklärt zu werden.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 823,
Verfahrensgang:LG München I 9 O 19993/98
Rechtskraft:ja

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