JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Urteil vom 28.12.2007, Aktenzeichen: 25 U 3043/07
| Leitsatz: | Die Aufrechnung einer Honorarforderung gegen einen erst nach Insolvenzeröffnung begründeten Anspruch auf Herausgabe des aus einem treuhänderisch vorgenommenen Geschäft Erlangten ist nach § 95 InsO jedenfalls dann nicht zulässig, wenn vom Gläubiger auf Grund des Treuhandauftrages vor Insolvenzeröffnung ein Kaufvertrag mit einem Dritten zwar geschlossen worden ist, die nach diesem Vertrag vereinbarte Bedingung (hier Genehmigung) jedoch erst nach Konkurseröffnung eingetreten ist. |
| Rechtsgebiete: | InsO |
| Vorschriften: | InsO § 95, |
| Verfahrensgang: | LG München I 23 O 15167/06 vom 28.03.2007 |
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