JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Urteil vom 28.11.2007, Aktenzeichen: 7 U 2282/07
| Leitsatz: | 1. Wird in einer Gesellschafterversammlung einer GmbH Beschluss über die Verrechnung/Aufrechnung des auf den Gesellschafter entfallenden Gewinns mit dessen negativem Verrechnungskonto gefasst, so handelt es sich um eine Beschlussfassung über die Gewinnverwendung iS.d. § 29 GmbHG. 2. Strebt ein Gesellschafter einen positiven Gewinnverwendungsbeschluss in Form der Gewinnausschüttung durch gerichtliche Entscheidung an, muss er gegen den gefassten Verrechnungsbeschluss zunächst fristgerecht mit der Anfechtungsklage, die mit der Klage auf positive Beschlussfeststellung verbunden werden kann, vorgehen. |
| Rechtsgebiete: | GmbHG |
| Vorschriften: | GmbHG § 29, |
| Verfahrensgang: | LG München I 8 HKO 15953/06 vom 17.01.2007 |
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