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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENUrteil vom 24.02.2005, Aktenzeichen: 1 U 4624/03 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 1 U 4624/03

Urteil vom 24.02.2005


Leitsatz:1. Die von der Rechtsprechung aufgestellten Regeln über die Folgen von Befunderhebungsfehlern gelten auch für im Rahmen einer intensivmedizinischen Betreuung in engem zeitlichem Abstand routinemäßig vorzunehmende Überwachungsmaßnahmen.

2. Ein ärztlicher Sachverständiger muss nicht zwingend zum Zeitpunkt des zu beurteilenden, lange zurückliegenden Eingriffs schon als Arzt tätig gewesen sein.
Rechtsgebiete:BGB, SGB X
Vorschriften:BGB § 278, SGB X § 116,
Verfahrensgang:LG Passau 1 O 112/02 vom 21.08.2003

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