JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Urteil vom 23.09.2004, Aktenzeichen: 1 U 5198/03
| Leitsatz: | 1. Bei Verdacht auf eine Gelenk-Infektion ist es in der Regel grob fehlerhaft, nicht die sofortige Punktion und eine mikrobiologische sowie histologische Untersuchung vorzunehmen. 2. Zu einem Mitverschulden des Patienten kann es führen, wenn er die Therapie- und Kontrollanweisungen des Behandlers nicht befolgt. Sofern bei einem noch unklaren Verdacht weiterer Klärungsbedarf besteht und eine engmaschige Kontrolle des Patienten erforderlich ist, muss ihm das klar und unmissverständlich mitgeteilt werden. Übliche Gemeinplätze dahingehend, gegebenenfalls wiederzukommen oder einen anderen Arzt aufzusuchen, wenn sich der Zustand verschlechtern würde, reichen hierfür keinesfalls aus. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 823, |
| Verfahrensgang: | LG München I 9 O 16547/01 vom 17.09.2003 |
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