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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENUrteil vom 23.07.2003, Aktenzeichen: 21 U 2918/03 



OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 21 U 2918/03

Urteil vom 23.07.2003


Leitsatz:1. Durch Abgabe einer ernsthaften, inhaltlich ausreichenden, wenn auch bedingten Unterlassungsverpflichtungserklärung kann im Einzelfall die Wiederholungsgefahr als Voraussetzung für einen Unterlassungsanspruch im Verfügungsverfahren wegfallen, auch wenn die Erklärung von dem Betroffenen nicht angenommen worden ist.

2. Wird in einem solchen Fall die Hauptsache (hier: Verfügungsverfahren) nicht von dem Betroffenen für erledigt erklärt, dann ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung aus sachlichen Gründen (Fehlen der Wiederholungsgefahr) abzuweisen.
Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Vorschriften:BGB § 823, BGB § 1004, ZPO §§ 935 ff.,
Stichworte:Wegfall der Wiederholungsgefahr durch Abgabe einer Unterlassungsverpflichtungserklärung - Esra,
Verfahrensgang:LG München I 9 O 3969/03 vom 03.03.2003
Rechtskraft:ja

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