JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Urteil vom 22.12.2005, Aktenzeichen: 6 U 4351/02
| Leitsatz: | Wird eine erstinstanzlich ausschließlich auf ein Gebrauchsmuster gestützte Verletzungsklage erstmals in der Berufungsinstanz auf ein paralleles Patent gestützt, dessen Erteilung nach Erlass des Ersturteils bekannt gemacht wurde, entfällt die (noch bei Schluss der mündlichen Verhandlung erforderliche) Beschwer nicht dadurch, dass die Klage aus dem Gebrauchsmuster nach dessen Löschung im Laufe des zweiten Rechtszuges zurückgenommen wird. Die Berufung bleibt vielmehr zulässig, da das im Wesentlichen bereits in erster Instanz verfolgte Rechtsschutzziel weder aufgegeben noch anderweitig erreicht worden ist. |
| Rechtsgebiete: | ZPO, PatG, EPÜ |
| Vorschriften: | ZPO § 263, ZPO § 264, ZPO § 511, ZPO § 533, PatG § 9, PatG § 139, EPÜ Art. 64 Abs. 3, |
| Verfahrensgang: | LG München I 7 O 18287/01 vom 25.07.2002 |
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