JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Urteil vom 22.08.2002, Aktenzeichen: 29 U 3339/02
| Leitsatz: | 1. Werden in einem Fachinformationsdienst, durch den in erster Linie Medien- und Werbefachleute angesprochen werden, Reichenweitenzahlen von Wochenmagazinen in der Weise verglichen, dass den verglichenen Wochenmagazinen - gängige Diagrammdarstellungen humorvoll persiflierend - Bilddarstellungen von Hunden zugeordnet werden, deren Größenverhältnisse nicht mit den je betreffenden Reichweitenzahlen korrelieren, so ist diese Darstellung nicht geeignet, die angesprochenen Verkehrskreise irrezuführen, wenn die zutreffenden Reichweitenzahlen, die den abgebildeten Hunden zugeordnet sind, hinreichend deutlich lesbar sind. 2. Eine derartige Darstellung begründet auch keine Herabsetzung zu Lasten des Mitbewerbers, dem der kleinere Hund zugeordnet ist, im Sinne von § 2 Abs. 2 Nr. 5 UWG, wenn die angesprochenen Verkehrskreise die Ironie in der Bilddarstellung, die die sachlich zutreffende Information zu den Reichweitenzahlen ersichtlich nicht maßstabsgetreu umsetzt, erkennen. |
| Rechtsgebiete: | UWG |
| Vorschriften: | UWG § 3, UWG § 2 Abs. 2 Nr. 5, |
| Verfahrensgang: | LG München I 7 O 3275/02 vom 23.04.2002 |
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