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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENUrteil vom 22.03.2000, Aktenzeichen: 7 U 5021/99 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 7 U 5021/99

Urteil vom 22.03.2000


Leitsatz:Leitsatz:

Haben die Parteien beim Kauf von Standardsoftware vereinbart, daß der Verkäufer außer der Installation der Software beim Käufer und der Einweisung von dessen Mitarbeitern zusätzlich eine Schulung des Personals durchführt, steht die allein noch fehlende Schulung einer Ablieferung i.S.d. § 377 HGB nicht entgegen.
Rechtsgebiete:HGB, BGB
Vorschriften:HGB § 377, BGB § 326,

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