JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Urteil vom 22.03.2000, Aktenzeichen: 7 U 5021/99
| Leitsatz: | Leitsatz: Haben die Parteien beim Kauf von Standardsoftware vereinbart, daß der Verkäufer außer der Installation der Software beim Käufer und der Einweisung von dessen Mitarbeitern zusätzlich eine Schulung des Personals durchführt, steht die allein noch fehlende Schulung einer Ablieferung i.S.d. § 377 HGB nicht entgegen. |
| Rechtsgebiete: | HGB, BGB |
| Vorschriften: | HGB § 377, BGB § 326, |
Um den Volltext vom OLG-MUENCHEN – Urteil vom 22.03.2000, Aktenzeichen: 7 U 5021/99 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-MUENCHEN - 22.03.2000, 7 U 5021/99" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum