JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Urteil vom 22.02.2001, Aktenzeichen: 29 U 3333/00
| Leitsatz: | 1. Im Umfang der Prüfungspflichten eines Presseunternehmens bei der Veröffentlichkeit einer wettbewerbswidrigen (ganzseitigen, grafisch gestalteten) Werbeanzeige einer international tätigen Anwaltssozietät. 2. Dass es sich bei dem in Anspruch genommenen Presseunternehmen um ein großes Verlagshaus mit eigener Rechtsabteilung handelt, rechtfertigt nicht die Anlegung eines strengeren Maßstabes. Ausschlaggebend ist, ob nach den von der Rechtsprechung zur eingeschränkten Verantwortlichkeit der Presse im Anzeigengeschäft entwickelten Grundsätzen aus der Sicht der Mitarbeiter der Anzeigenabteilung ein grober, unschwer zu erkennender Verstoß vorliegt. |
| Rechtsgebiete: | BRAO, UWG, GG |
| Vorschriften: | BRAO § 43 b, UWG § 1, GG Art. 5 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | LG München I 7 HKO 1608/00 |
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