JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Urteil vom 21.09.2006, Aktenzeichen: 1 U 2175/06
| Leitsatz: | Welcher Zeitraum zwischen Aufklärung und Durchführung der Operation liegen muss, hängt von der Dringlichkeit des Eingriffs ab. Eine Notoperation, in die der Patient wenige Stunden vor dem Eingriff rechtswirksam einwilligen kann, ist nicht nur dann gegeben, wenn die Verschiebung des Eingriffs auf den nachfolgenden Tag mit großer Wahrscheinlichkeit zum Tod des Patienten führt, vielmehr genügt, dass bei einer Verzögerung der Operation gewichtige, unter Umständen sogar lebensbedrohliche Komplikationen (hier: akute Gallenblasenentzündung mit der Gefahr einer Gallenblasenperforation) zu befürchten sind. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 823, BGB § 847 a.F., |
| Verfahrensgang: | LG München I 9 O 12648/02 vom 25.01.2006 |
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