JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Urteil vom 21.09.2006, Aktenzeichen: 1 U 2161/06
| Leitsatz: | Der Belegarzt entscheidet auf Grund seiner spezifischen fachärztlichen Kompetenz innerhalb des von ihm betreuten Fachgebietes über die Erforderlichkeit medizinischer Geräte und Apparaturen. Er muss durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass erforderliche Geräte und Apparaturen vom Klinikträger beschafft und bereitgehalten werden. Dem Belegarzt unterläuft ein Behandlungsfehler, wenn diese nicht vorgehalten werden. |
| Verfahrensgang: | LG Deggendorf 2 O 652/01 vom 18.01.2006 |
Um den Volltext vom OLG-MUENCHEN – Urteil vom 21.09.2006, Aktenzeichen: 1 U 2161/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-MUENCHEN - 21.09.2006, 1 U 2161/06" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum