JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Urteil vom 21.09.2001, Aktenzeichen: 21 U 2978/01
| Leitsatz: | 1. Die an sich beweisbegünstigte Partei muss nur dann pauschales Vorbringen des darlegungsbelasteten Gegners substantiiert bestreiten, wenn dieser außerhalb des von ihm darzulegenden Geschehensablaufs steht und die maßgebenden Tatsachen nicht näher kennt, während die andere Partei sie kennt und ihr ergänzende Angaben zuzumuten sind. 2. Zur Frage eines Bereicherungsanspruchs des durch Fehlspekulation geschädigten Anlegers, wenn dessen Sohn nach Vermögensübertragung auf ihn die Verbindlichkeiten des Anlegers gegenüber der Bank vorbehaltslos erfüllt hat. |
| Rechtsgebiete: | BGB, ZPO |
| Vorschriften: | BGB § 362, BGB § 812, ZPO § 138, |
| Stichworte: | Bereicherungsanspruch und Darlegungslast im Kapitalanlagerecht bei Fehlspekulation, |
| Verfahrensgang: | LG München I 10 O 19668/00 |
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