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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENUrteil vom 21.06.2002, Aktenzeichen: 21 U 1833/02 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 21 U 1833/02

Urteil vom 21.06.2002


Leitsatz:1. Zur Frage der Haftung für Angaben in einem Exposé über eine fertig renovierte Eigentumswohnung, in welchem die Verkäuferin als "Bauherr/Verkäufer" bezeichnet wurde, der aber aufgrund seines Inhalts keine wesentliche Entscheidungsgrundlage bildete.

2. Angabe "Baujahr 1990/1991" in einem Exposé, welchem entnommen werden kann, dass damit nicht das Jahr der Errichtung des Bauwerks, sondern der Zeitraum der grundlegenden Umgestaltung und Erneuerung gemeint ist.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 276, BGB § 459,
Stichworte:Haftung für Angaben in einem Exposé zum Verkauf von renovierten Wohneinheiten,
Verfahrensgang:LG München I 27 O 11280/01

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