JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Urteil vom 20.07.2000, Aktenzeichen: 1 U 3373/99
| Leitsatz: | Es ist medizinisch nicht indiziert, einen wachen Patienten mit bekannter intracerebraler Blutung - ohne daß diese auf einem Aneurysma beruht - in ein künstliches Koma zu versetzen. Es stellt auch keinen Behandlungsfehler dar, einen solchen Patienten medikamentös nicht so weit zu sedieren oder mechanisch zu fixieren, daß ihm ein Aufstehen aus dem Bett nicht möglich ist. Eine vorübergehende Verwirrtheit dieses Patienten ist für sich allein kein Anlaß für eine sofortige CT-Untersuchung. Es ist nicht fehlerhaft, zur Behandlung der Polizythämia vera bei einem Hämokritwert unter 55% keinen Aderlaß vorzunehmen. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 823, |
| Verfahrensgang: | LG Deggendorf 2 O 771/96 |
| Rechtskraft: | ja |
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