JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Urteil vom 19.12.2002, Aktenzeichen: 6 U 5416/97
| Leitsatz: | Dem Firmenbestandteil "W C" kommt für ein Unternehmen, das mit der Herstellung und dem Vertrieb von Sport- und Modeartikeln jeder Art befasst ist, die für den Schutz als Unternehmenskennzeichen erforderliche Unterscheidungskraft zu. Für die Frage, ob in der prioritätsälteren Verwendung der identischen Bezeichnung für ein ebenfalls mit Sport- und Freizeitbekleidung handelndes Unternehmen eine rein beschreibende oder ebenfalls eine Verwendung nach Art eines Unternehmenskennzeichens zu sehen ist, kommt es entscheidend auf die Anschauung des Verkehrs und mithin auf den im konkreten Einzelfall feststellbaren Auftritt des Unternehmens im Verkehr an. |
| Rechtsgebiete: | MarkenG |
| Vorschriften: | MarkenG § 5, MarkenG § 15, |
| Stichworte: | Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz, |
| Verfahrensgang: | LG München I 7 HKO 2589/97 vom 27.08.1997 |
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