JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Urteil vom 19.11.1999, Aktenzeichen: 23 U 3480/99
| Leitsatz: | Leitsatz: Bietet ein als Erfüllungsgehilfe eines Doppelmaklers auftretendes Kreditinstitut dem eine Immobilie verkaufenden Maklerkunden ein Darlehen an, um ihm einen Verkauf an einen Dritten zu einem späteren Zeitpunkt, aber zu einem höheren Preis zu ermöglichen, als der gegenwärtig am Kauf interessierte Auftraggeber des Maklers anbietet, so verletzt der Doppelmakler seine Pflicht zur strengen Unparteilichkeit und verwirkt seinen Anspruch auf Maklerlohn. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 278, BGB § 652, BGB § 654, |
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