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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENUrteil vom 19.04.2001, Aktenzeichen: 1 U 6107/00 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 1 U 6107/00

Urteil vom 19.04.2001


Leitsatz:Aus dem Behandlungsvertrag ergibt sich die vertragliche Nebenpflicht des Arztes oder Krankenhausträgers, dem Patienten Einsicht in die zu seiner Behandlung gefertigten Krankenunterlagen zu gewähren und daraus gegebenenfalls Fotokopien zu fertigen.

Bei berechtigtem Interesse des Patienten kann dieser aber darüber hinaus bereits im vorprozessualen Stadium für einen vorübergehenden Zeitraum auch die Herausgabe der Original-Krankenunterlagen (hier: Computertomogramm- und Kernspinaufnahmen) zu Händen eines bevollmächtigten Rechtsanwalts verlangen.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 611, BGB § 810, BGB § 811,
Verfahrensgang:LG München I 9 O 12451/00
Rechtskraft:ja

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