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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENUrteil vom 17.01.2008, Aktenzeichen: 29 U 3193/07 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 29 U 3193/07

Urteil vom 17.01.2008


Leitsatz:1. Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die die Gültigkeitsdauer von Geschenkgutscheinen regeln, unterliegen gemäß § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 BGB.

2. Bei dieser Inhaltskontrolle sind die Belange der mit solchen Gutscheinen Beschenkten zu berücksichtigen, obwohl sie nicht Vertragspartner des Klauselverwenders sind, denn in den Schutz des § 307 Abs. 1 BGB sind auch die Interessen solcher Dritter einbezogen, die Rechte aus dem Vertrag herleiten können oder durch diesen unmittelbar berechtigt sind.

3. Zur Unwirksamkeit von Klauseln, die eine Beschränkung der Gültigkeitsdauer von Geschenkgutscheinen auf ein Jahr ab Ausstellungsdatum bewirken.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 307,
Stichworte:Geschenkgutscheine,
Verfahrensgang:LG München I 12 O 22084/06 vom 05.04.2007

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