JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Urteil vom 15.12.2000, Aktenzeichen: 21 U 4720/00
| Leitsatz: | Haftung des Vertreibers einer im Ausland verlegten Zeitschrift §§ 823, 1004 BGB 1. Der bloße Vertreiber einer im Ausland verlegten Zeitschrift haftet grundsätzlich als Täter oder Störer für rechtswidrige Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Offen bleibt, ob dies auch für untergeordnete Eingriffe gilt. 2. Ein Unterlassungsgebot gegen den Verbreiter richtet sich nach seinem Tatbeitrag, geht also in der Regel nur auf ein Verbot des Verbreitens. Dies kann anders sein, wenn sich der Verbreiter die Behauptung zu eigen macht. 3. Zur Auslegung einer Erklärung des Betroffenen, nach Abdruck eines Interviews den Weg über die Gerichte nicht weiter zu verfolgen. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 823, BGB § 1004, |
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