JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Urteil vom 15.05.2003, Aktenzeichen: 29 U 1977/03
| Leitsatz: | 1. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine Klage gegen einen Beklagten mit Wohnsitz in der Schweiz auf Feststellung, dass ein internationales Geschmacksmuster nach dem Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster oder Modelle für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland unwirksam ist, ist nach Art. 16 Nr. 4 LugÜ gegeben. 2. Die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für eine vor dem 01.03.2002 erhobene Klage gegen einen Beklagten mit Wohnsitz in Österreich auf Feststellung, dass ein internationales Geschmacksmuster nach dem Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster oder Modelle für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland unwirksam ist, ist nach Art. 16 Nr. 4 EuGVÜ gegeben. 3. § 16 Abs. 3 letzter Halbsatz GeschmMG ist auf internationale Geschmacksmuster nach dem Haager Abkommen über die internationale Hinterlegung gewerblicher Muster oder Modelle entsprechend anwendbar. |
| Rechtsgebiete: | LugÜ, EuGVÜ, ZPO, GeschmMG |
| Vorschriften: | LugÜ Art. 16 Nr. 4, EuGVÜ Art. 16 Nr. 4, ZPO § 23, GeschmMG § 16, |
| Verfahrensgang: | LG München I 4HK O 18615/01 vom 12.12.2002 |
Um den Volltext vom OLG-MUENCHEN – Urteil vom 15.05.2003, Aktenzeichen: 29 U 1977/03 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-MUENCHEN - 15.05.2003, 29 U 1977/03" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum