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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENUrteil vom 12.06.2003, Aktenzeichen: 6 WG 4/00 



OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 6 WG 4/00

Urteil vom 12.06.2003


Leitsatz:Lässt die Gesamtschau der von den Parteien seit Abschluss des Gesamtvertrages (1990) in regelmäßigen Zeitabständen vereinbarten gesamtvertraglichen Regelungen erkennen, dass diese zwar in bestimmten Punkten kontinuierlich zu Gunsten einer Partei geändert wurden, ohne dass aber von der vertraglichen Regelungssystematik je grundsätzlich abgewichen wurde, besteht im Rahmen etwa erforderlicher Anpassungen bei der Festsetzung eines Gesamtvertrages gemäß § 16 Abs. 4 UrhWG regelmäßig keine Veranlassung, grundsätzliche systematische Änderungen des bisherigen Regelwerkes vorzunehmen.
Rechtsgebiete:UrhWG
Vorschriften:UrhWG § 16,

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