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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENUrteil vom 12.01.2006, Aktenzeichen: 1 U 3633/05 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 1 U 3633/05

Urteil vom 12.01.2006


Leitsatz:1. Macht ein Patient im Arzthaftungsprozess sowohl einen Schmerzensgeld- als auch einen Feststellungsanspruch geltend, ist ein (Teil-)Grundurteil ausschließlich über den Schmerzensgeldanspruch unzulässig.

2. Spielen streitige Äußerungen des Patienten gegenüber früheren behandelnden Ärzten für die Beurteilung eines ernsthaften Entscheidungskonflikts eine Rolle, ist die Forderung nach Entbindung dieser Ärzte von der Schweigepflicht grundsätzlich gerechtfertigt.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 301, ZPO § 538 Abs. 2 Satz 1,
Verfahrensgang:LG München I 10 O 12458/03 vom 03.06.2005

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