JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Urteil vom 11.11.2004, Aktenzeichen: 1 U 4066/04
| Leitsatz: | Der Anspruch auf Ersatz von Verteidigerkosten nach den §§ 2 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 4, 7 StrEG im Rahmen einer Durchsuchung und Beschlagnahme lässt sich gemäß § 287 ZPO von den allgemeinen Kosten der Verteidigung im Ermittlungsverfahren abgrenzen. Ein untrennbarer Zusammenhang besteht nicht. Bei der personellen Ausstattung von Spezialabteilungen einer Staatsanwaltschaft kann der unregelmäßige Arbeitsanfall berücksichtigt werden. Ein Rechtssatz, dass jedes Ermittlungsverfahren in Wirtschaftsstrafsachen innerhalb von drei Monaten nach der einleitenden Durchsuchungsaktion abgeschlossen sein muss, besteht nicht. |
| Rechtsgebiete: | StrEG, ZPO |
| Vorschriften: | StrEG § 2 Abs. 1, StrEG § 2 Abs. 2 Nr. 4, StrEG § 2 Abs. 2 Nr. 7, ZPO § 287, |
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