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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENUrteil vom 11.10.2001, Aktenzeichen: 1 U 5651/00 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 1 U 5651/00

Urteil vom 11.10.2001


Leitsatz:Eine Verpflichtung zur routinemäßigen, dauernden apparativen Kontrolle von gesunden oder nur geringfügig erkrankten Neugeborenen besteht grundsätzlich nicht.

Auch ein gelegentliches Spucken und Schleimen des Neugeborenen erfordert grundsätzlich keine intensive Überwachung.

Entfernt sich eine Kinderkrankenschwester in einer solchen Situation für 15 bis 20 Minuten aus dem Neugeborenenzimmer, um Säuglinge zu ihren Müttern zu bringen und sie zu versorgen, ist dies nicht pflichtwidrig.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 823,
Verfahrensgang:LG München II 11 O 1083/99 vom 13.09.2000
Rechtskraft:ja

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