JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Urteil vom 11.07.2008, Aktenzeichen: 25 U 2684/08
| Leitsatz: | Bei einer zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossenen Lebensversicherung für einen Arbeitnehmer, dem ein unwiderrufliches Bezugsrecht eingeräumt worden ist, dieses aber unter anderem unter dem Vorbehalt einer bestimmten Dauer der Betriebszugehörigkeit steht, kommt eine einschränkende Auslegung des Vorbehalts dahingehend, dass dieser nicht für den Fall der insolvenzbedingten Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelten solle, dann nicht in Betracht, wenn es sich bei dem bezugsberechtigten Arbeitnehmer um den Alleingesellschafter und Geschäftsführer des Arbeitgebers handelt. |
| Rechtsgebiete: | InsO, BetrAVG, BGB |
| Vorschriften: | InsO § 47, BetrAVG § 7 Abs. 1 a.F., BetrAVG § 17 Abs. 1 S. 2 a.F., BGB § 286 Abs. 1, BGB § 288 Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | LG München I, 23 O 20201/06 vom 04.03.2008 |
Um den Volltext vom OLG-MUENCHEN – Urteil vom 11.07.2008, Aktenzeichen: 25 U 2684/08 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
"OLG-MUENCHEN - 11.07.2008, 25 U 2684/08" © JuraForum.de — 2003-2012
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum