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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENUrteil vom 11.01.2001, Aktenzeichen: 1 U 5787/97 



OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 1 U 5787/97

Urteil vom 11.01.2001


Leitsatz:Eine Thromboseprophylaxe ist bei einem durch ein Dreipunktekorsett versorgten, nicht überwiegend bettlägrigen Patienten mit einer Wirbeldeckplattenimpression nicht indiziert.

Es ist nicht fehlerhaft, wenn ein Allgemeinarzt, der beim Patienten lediglich schwache, allenfalls auf eine oberflächliche Thrombophlebitis hindeutende Krankheitszeichen feststellt (hier: roter, druckschmerzhafter Fleck an der Innenseite eines Oberschenkels ohne Verhärtung und Schwellung) keine weiteren differentialdiagnostischen Untersuchungen (Doppler-Sonographie, Phlebographie) vornimmt oder veranlasst.

Wird eine Lysetherapie innerhalb eines Zeitraums von drei Wochen nach dem Auftreten der ersten Symptome einer tiefen Beinvenenthrombose eingeleitet, ist es für das Ergebnis grundsätzlich nicht entscheidend, ob die Behandlung in der ersten oder dritten Woche durchgeführt wird.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 823,
Verfahrensgang:LG Passau 1 O 1109/96
Rechtskraft:ja

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