JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Urteil vom 09.03.2006, Aktenzeichen: 6 WG 1/04
| Leitsatz: | 1. Im Verfahren nach §§ 16 Abs. 4 Satz 1, 12 UrhWG bedarf es der Stellung eines konkreten Gestaltungsantrags. 2. Die Höhe der Nutzungsvergütung stellt eine wesentliche Vertragsgrundlage beim Abschluss eines Gesamtvertrags dar. Fehlen im Klageantrag bzw. in seiner Begründung hierzu jegliche Angaben, ist ein solcher Antrag unbestimmt. 3. Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberlandesgerichts München nach §§ 16 Abs. 4 Satz 1, 12 UrhWG ist nicht begründet, wenn eine französische Nutzervereinigung nach französischem Recht den Abschluss eines Gesamtvertrags begehrt. |
| Rechtsgebiete: | UrhWG |
| Vorschriften: | UrhWG § 12, UrhWG § 16 Abs. 4 Satz 1, |
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