( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENUrteil vom 04.07.2001, Aktenzeichen: 7 U 5285/00 



OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 7 U 5285/00

Urteil vom 04.07.2001


Leitsatz:1. Das Auskunftsrecht des Aktionärs in der Hauptversammlung nach § 131 Absatz 1 AktG ist verletzt, wenn nach Verschmelzung zweier Aktiengesellschaften die Angaben zum Gesamtumfang des problembehafteten Immobilienengagements, der Wertberichtigung und der Risikovorsorge nicht wenigstens der Größenordnung nach den früheren Gesellschaften zugeordnet werden.

2. Verweigert der Vorstand, der sich im Wesentlichen aus dem Vorstand einer der verschmolzenen Aktiengesellschaften zusammensetzt, die Zuordnung des problembehafteten Immobilienengagements, der Wertberichtigung und der Risikovorsorge wenigstens der Größenordnung nach bekannt zu geben, ist Kausalität zwischen der Verletzung des Auskunftsrechts der außenstehenden Aktionäre und den Beschluss auf Entlastung des Vorstands zu bejahen, sofern nicht die beklagte Aktiengesellschaft den Gegenbeweis fuhrt.
Rechtsgebiete:AktG, ZPO
Vorschriften:AktG § 131, AktG § 131 Abs. 1, AktG § 131 Abs. 3, AktG § 120 Abs. 3, AktG § 243 Abs. 4, AktG § 131 Abs. 1 Satz 1, ZPO § 711, ZPO § 91 Abs. 1, ZPO § 708 Nr. 10, ZPO § 546 Abs. 2,
Verfahrensgang:LG München 5 HKO 10119/00

Volltext

Um den Volltext vom OLG-MUENCHEN – Urteil vom 04.07.2001, Aktenzeichen: 7 U 5285/00 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-muenchen/olg-muenchen-urteil-vom-04-07-2001-az-7-u-528500

"OLG-MUENCHEN - 04.07.2001, 7 U 5285/00" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN