( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENUrteil vom 03.12.1999, Aktenzeichen: 23 U 4446/99 



OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 23 U 4446/99

Urteil vom 03.12.1999


Leitsatz:Leitsätze:

1. Ob ein Besteller einen wesentlichen Teil der für die Herstellung oder Erzeugung einer Ware notwendigen Stoffe zur Verfügung zu stellen hat oder nicht, kommt es nach Art. 3 Abs. 1 CISG nicht nur auf den Wert dieser Stoffe im Verhältnis zur Ware, sondern auch auf deren Funktion für die Ware an.

2. Ob der Überwiegende Teil der Pflichten der Partei, welche die Ware liefert, in der Ausführung von Arbeiten oder anderen Dienstleistungen besteht, kommt es nach Art. 3 Abs. 2 CISG in erster Linie auf das Verhältnis des Wertes der einzelnen Verpflichtungen, dann aber auch auf das besondere Interesse des Auftraggebers an.

3. Doppelte Rechtshängigkeit im Sinne des Art. 21 Abs. 1 EuGVÜ liegt vor, wenn bei den angegangenen Gerichte wechselseitig Ansprüche auf Aufhebung desselben Vertrages wegen Verschuldens der jeweils anderen Vertragspartei erhoben worden sind.
Rechtsgebiete:CISG, EuGVÜ
Vorschriften:CISG Art. 3 Abs. 1 und 2, EuGVÜ Art. 21 Abs. 1,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-MUENCHEN – Urteil vom 03.12.1999, Aktenzeichen: 23 U 4446/99 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen





Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/olg-muenchen/olg-muenchen-urteil-vom-03-12-1999-az-23-u-444699

"OLG-MUENCHEN - 03.12.1999, 23 U 4446/99" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN