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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENUrteil vom 02.08.2002, Aktenzeichen: 21 U 2188/02 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 21 U 2188/02

Urteil vom 02.08.2002


Leitsatz:1. Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage auf Unterlassung von Äußerungen in einer der Staatsanwaltschaft gegenüber abgegebenen eidesstattlichen Versicherung.

2. Die Privilegierung einer solchen Äußerung ist nicht gegeben, wenn sie auch außerhalb des rechtlich geregelten Verfahrens verbreitet wird. Die Beweislast für eine solche Verbreitung liegt beim Kläger.
Rechtsgebiete:BGB, ZPO
Vorschriften:BGB § 823, BGB § 1004, ZPO § 253,
Stichworte:Privilegierung von Äußerungen in rechtlich geregelten Verfahren,
Verfahrensgang:LG München I 28 O 17018/01 vom 18.12.2001

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