JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Urteil vom 02.02.2000, Aktenzeichen: 7 U 4410/99
| Leitsatz: | Leitsatz: Ein Versicherungsvertreter, der infolge eines Verkehrsunfalls berufsunfähig geworden ist, muß sich auf seinen von dem Unfallgegner zu ersetzenden Verdienstausfallschaden weder den vom Unternehmer (Versicherer) geschuldeten Handelsvertreterausgleich noch eine von diesem anstelle des Handelsvertreterausgleichs gezahlte Berufsunfähigkeitsrente anrechnen lassen. |
| Rechtsgebiete: | BGB, HGB |
| Vorschriften: | BGB § 842, HGB § 89 b, |
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