JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Urteil vom 01.12.2000, Aktenzeichen: 21 U 5142/00
| Leitsatz: | Gegendarstellung des Vorsitzenden eines Sportverbandes Art. 10 BayPresseG 1. Der Anspruch auf Veröffentlichung einer Gegendarstellung muss im Bereich des BayPresseG so rechtzeitig geltend gemacht werden, dass er vom Erstgericht bei der gebotenen zügigen Terminierung noch innerhalb der Aktualitätsgrenze verhandelt (und entschieden) werden kann. 2. Die Aktualitätsgrenze liegt bei Tageszeitungen etwa bei 4 Wochen, bei wöchentlich erscheinenden Zeitschriften bei 4 bis 6 Wochen - jeweils bezogen auf Artikel von durchschnittlicher Bedeutung. 3. Darf ein erstes Gegendarstellungsverlangen nicht schon wegen Überschreitung der Aktualitätsgrenze abgewiesen werden, leidet es aber unter einem anderen Mangel, dann kann ein weiteres, hilfsweise geltend gemachtes Verlangen regelmäßig kaum wegen Überschreitung der Aktualitätsgrenze zurückgewiesen werden, wenn über beide Verlangen im selben und ersten Termin zur mündlichen Verhandlung entschieden werden kann. Dies gilt auch dann, wenn der ursprüngliche Antrag fallen gelassen worden also nur noch über die zweite Fassung entschieden werden muss. |
| Rechtsgebiete: | BayPresseG |
| Vorschriften: | BayPresseG Art. 10, |
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