JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Urteil vom 01.03.2001, Aktenzeichen: 6 U 3739/00
| Leitsatz: | Leitsatz: 1) Bei der Übersetzung eines fremdsprachigen Romans ins Deutsche auf Bestellung eines Verlags liegt in der Regel ein Verlagsvertrag gemäß § 1 VerlG mit den entsprechenden Pflichten des Verlegers vor und kein Bestellvertrag nach § 47 VerlG. 2) Ein Pauschalhonorar für die Übersetzung ist kein ausreichender Anhaltspunkt, im Wege der Auslegung einen Bestellvertrag ohne Vervielfältigungs- und Verbreitungspflicht anzunehmen. 3) Die Verbreitung einer neuen Übersetzung durch einen anderen Übersetzer als 2. Auflage mit der identischen ISBN-Nr. ist nach § 3 UWG unzulässig. |
| Rechtsgebiete: | VerlG, UWG |
| Vorschriften: | VerlG § 47 Abs. 1, VerlG § 1, UWG § 3, |
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