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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 31.05.2007, Aktenzeichen: 34 Wx 112/06 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 34 Wx 112/06

Beschluss vom 31.05.2007


Leitsatz:1. Auch ein Sonderrechtsnachfolger in Wohnungseigentum kann Handlungsstörer sein, wenn er die störende Handlung im Rahmen einer früheren Nutzungsberechtigung an der Wohnung verantwortlich mit hervorgerufen hat.

3. Schreibt die Gemeinschaftsordnung einer aus zwei Doppelhaushälften bestehenden Wohnanlage die weitest mögliche wirtschaftliche Trennung der Einheiten vor, ist dadurch § 22 Abs. 1 WEG nicht abbedungen.

2. Zur Pflicht des Tatrichters, die Beteiligten zu kontroversen Sachfragen anzuhören (hier: behauptete formlose Zustimmung zu baulichen Veränderungen).
Rechtsgebiete:BGB, FGG, WEG
Vorschriften:BGB § 1004, FGG § 12, WEG § 15 Abs. 3, WEG § 22 Abs. 1,
Verfahrensgang:LG Augsburg 7 T 4873/05 vom 09.08.2006
AG Landsberg am Lech 1 UR II 009/04

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