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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 31.05.2005, Aktenzeichen: 31 Wx 9/05 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 31 Wx 9/05

Beschluss vom 31.05.2005


Leitsatz:1. Auslegung eines Testaments, in dem eine Nacherbfolge bedingt durch die Erfüllung eines vom Bedachten gegebenen Versprechens angeordnet wurde.

2. Bei dieser Auslegung ist zu ermitteln, ob die bedingt angeordnete Nacherbeinsetzung auch dann gültig bleiben soll, wenn die Bedingung von dem Bedachten ohne sein Verschulden nicht erfüllt werden kann, wobei auch auf den hypothetischen Willen des Erblassers abgestellt werden kann.
Rechtsgebiete:BGB
Vorschriften:BGB § 133, BGB § 2075, BGB § 2076, BGB § 2361,
Verfahrensgang:LG München II 2 T 4676/04 vom 01.02.2005
AG Wolfratshausen VI 140/79

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