JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 31.05.2005, Aktenzeichen: 31 Wx 9/05
| Leitsatz: | 1. Auslegung eines Testaments, in dem eine Nacherbfolge bedingt durch die Erfüllung eines vom Bedachten gegebenen Versprechens angeordnet wurde. 2. Bei dieser Auslegung ist zu ermitteln, ob die bedingt angeordnete Nacherbeinsetzung auch dann gültig bleiben soll, wenn die Bedingung von dem Bedachten ohne sein Verschulden nicht erfüllt werden kann, wobei auch auf den hypothetischen Willen des Erblassers abgestellt werden kann. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 133, BGB § 2075, BGB § 2076, BGB § 2361, |
| Verfahrensgang: | LG München II 2 T 4676/04 vom 01.02.2005 AG Wolfratshausen VI 140/79 |
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