JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 30.12.2008, Aktenzeichen: 31 Wx 99/08
| Leitsatz: | 1. Der Testamentsvollstrecker über den Erbteil eines Miterben ist auch während des Bestehens der Erbengemeinschaft verpflichtet, diesem Miterben ein Verzeichnis nach § 2215 Abs. 1 BGB mitzuteilen. 2. Hat bereits ein anderer Miterbe beim Nachlassgericht ein Verzeichnis eingereicht, in dem die zum Nachlass gehörenden Gegenstände und Verbindlichkeiten im Einzelnen aufgeführt sind, stellt es regelmäßig keine grobe Pflichtverletzung des Testamentsvollstreckers dar, wenn er kein gesondertes Verzeichnis erstellt. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 2215, BGB § 2227, |
| Verfahrensgang: | LG München I, 16 T 16213/07 vom 29.07.2008 AG München, 62 VI 6440/03 |
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