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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 30.11.2005, Aktenzeichen: 34 Wx 56/05 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 34 Wx 56/05

Beschluss vom 30.11.2005


Leitsatz:1. Die Überdachung einer Terrasse mittels einer Ziegel-/ Holzkonstruktion stellt regelmäßig eine bauliche Veränderung dar.

2. Der Eigentümerbeschluss, der eine bauliche Veränderung genehmigt, muss hinreichend bestimmt sein. Ergibt sich auch aus sonstigen aus dem Protokoll ersichtlichen Umständen (wie z.B. als Anlage beigefügten Planskizzen) nicht hinreichend eindeutig, welches Ausmaß die bauliche Veränderung hat, ist der Beschluss auf Antrag für ungültig zu erklären.
Rechtsgebiete:WEG
Vorschriften:WEG § 22 Abs. 1, WEG § 23 Abs. 1, WEG § 23 Abs. 4,
Verfahrensgang:LG Landshut 60 T 2611/04 vom 21.04.2005
AG Eggenfelden 3 UR II 15/04 vom 01.09.2004

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