JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 30.04.2007, Aktenzeichen: 6 W 687/07
| Leitsatz: | 1. Gerichtliche Entscheidungen, die vor dem 21.10.2005 ergangen sind, können nicht als europäische Vollstreckungstitel bestätigt werden. 2. Entscheidungen, die eine Unterlassung zum Gegenstand haben, können nicht als europäische Vollstreckungstitel bestätigt werden. 3. Eine Kostengrundentscheidung kann ebenfalls in der Regel nicht als europäischer Vollstreckungstitel bestätigt werden. 4. Ein Kostenfestsetzungsbeschluß ist grundsätzlich der Bestätigung als europäischer Vollstreckungstitel zugänglich, nicht jedoch, wenn der Kostenschuldner gegen den Kostenansatz im Ganzen oder zum Teil schriftsätzlich remonstriert hat. |
| Rechtsgebiete: | VO (EG) Nr. 805/2004 |
| Vorschriften: | VO (EG) Nr. 805/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.4.2004, |
| Stichworte: | Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz, |
| Verfahrensgang: | LG München I 21 O 2202/05 vom 02.03.2005 LG München I 21 O 2202/05 vom 03.08.2006 |
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