JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 30.03.2009, Aktenzeichen: 31 Wx 21/09
| Leitsatz: | 1. Gegen die Zurückweisung der Anmeldung eines neuen Geschäftsführers zur Eintragung in das Handelsregister ist auch der anmeldende Geschäftsführer im eigenen Namen beschwerdebefugt. 2. Bei begründeten Bedenken kann das Registergericht die Prüfung der Anmeldung eines neuen Geschäftsführers darauf erstrecken, ob der Beschluss über die Bestellung eines neuen Geschäftsführers von den Gesellschaftern der GmbH gefasst worden ist. |
| Rechtsgebiete: | FGG, GmbHG |
| Vorschriften: | FGG § 20, GmbHG § 39, |
| Stichworte: | Anmeldung Geschäftsführer, Beschwerdebefugnis, Umfang der Überprüfung, |
| Verfahrensgang: | LG Regensburg, 2 HK T 444/08 vom 12.01.2009 AG Straubing, HRB 11115 vom 08.10.2008 |
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