JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 30.01.2007, Aktenzeichen: 32 Wx 9/07
| Leitsatz: | 1. Eine Vormerkung ist nur geeignet, einen schuldrechtlichen Anspruch auf dingliche Rechtsänderung zu sichern, nicht aber, ihn zu begründen. Das Grundbuchamt darf deswegen eine Vormerkung auf Bestellung einer Reallast, die den jeweiligen Eigentümer verpflichtet, nicht eintragen. 2. Eintragungsfähig ist jedoch eine Vormerkung, die lediglich den Anspruch gegen den derzeitigen Eigentümer sichert, auch wenn diese im Ergebnis wegen §§ 888 Abs.1, 883 Abs.2 BGB den jeweiligen Eigentümer bindet. |
| Rechtsgebiete: | BGB |
| Vorschriften: | BGB § 883, |
| Verfahrensgang: | LG Deggendorf 1 T 135/06 vom 01.12.2006 AG Deggendorf Grundbuch von Schachen Blatt 8284 vom 25.10.2006 |
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