Impressum | Disclaimer | Anmeldung / Login
 

JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 30.01.2006, Aktenzeichen: 5 St RR 206/05 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 5 St RR 206/05

Beschluss vom 30.01.2006


Leitsatz:1. Nur die Umgrenzungsfunktion beeinträchtigende Mängel des Anklagesatzes führen zur Unwirksamkeit der Anklage und damit zum Fehlen einer Prozessvoraussetzung. Einzelheiten der insoweit dargestellten Taten können auch noch in der Hauptverhandlung durch gerichtliche Hinweise eingeführt oder klargestellt werden.

2. Die bloße Schätzung der Anzahl von Einzeltaten durch das Tatopfer ohne nähere Kriterien reicht als Grundlage für die Feststellung von Einzeltaten nicht aus.

3. Die Homosexualität als solche darf nach der Bewertung des Gesetzgebers kein Strafzumessungskriterium bei einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern sein.
Rechtsgebiete:StGB, StPO
Vorschriften:StGB § 176, StGB § 176a, StGB § 46, StPO § 170 Abs. 1,

Volltext

Um den Volltext vom OLG-MUENCHEN – Beschluss vom 30.01.2006, Aktenzeichen: 5 St RR 206/05 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.

Volltext der Entscheidung kaufen


Weitere Entscheidungen der Gerichte

Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze

Sie lesen gerade das Thema "OLG-MUENCHEN - 30.01.2006, 5 St RR 206/05" © JuraForum.de — 2003-2013

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum