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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 29.05.2006, Aktenzeichen: 34 Wx 27/06 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 34 Wx 27/06

Beschluss vom 29.05.2006


Leitsatz:Dem einzelnen Wohnungseigentümer steht ein Anspruch auf Einsichtnahme in alle der Jahresabrechnung zugrunde liegenden Verwaltungsunterlagen zu. Er ist berechtigt, gegen Kostenerstattung die Anfertigung von Kopien hinreichend genau bezeichneter Belege vom Verwalter zu verlangen. Die Forderung, alle Belege eines Wirtschaftsjahres gegen Kostenerstattung kopiert und zugesandt zu bekommen, kann im Einzelfall gegen das Schikane- und Mißbrauchsverbot verstoßen.
Rechtsgebiete:WEG, BGB
Vorschriften:WEG § 28 Abs. 3, BGB § 242,
Verfahrensgang:LG Traunstein 4 T 3179/05 vom 23.01.2006
AG Mühldorf a. Inn 1 UR II 0005/05

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