JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 29.05.2006, Aktenzeichen: 34 Wx 27/06
| Leitsatz: | Dem einzelnen Wohnungseigentümer steht ein Anspruch auf Einsichtnahme in alle der Jahresabrechnung zugrunde liegenden Verwaltungsunterlagen zu. Er ist berechtigt, gegen Kostenerstattung die Anfertigung von Kopien hinreichend genau bezeichneter Belege vom Verwalter zu verlangen. Die Forderung, alle Belege eines Wirtschaftsjahres gegen Kostenerstattung kopiert und zugesandt zu bekommen, kann im Einzelfall gegen das Schikane- und Mißbrauchsverbot verstoßen. |
| Rechtsgebiete: | WEG, BGB |
| Vorschriften: | WEG § 28 Abs. 3, BGB § 242, |
| Verfahrensgang: | LG Traunstein 4 T 3179/05 vom 23.01.2006 AG Mühldorf a. Inn 1 UR II 0005/05 |
Um den Volltext vom OLG-MUENCHEN – Beschluss vom 29.05.2006, Aktenzeichen: 34 Wx 27/06 anzusehen, müssen Sie die Einzelentscheidung kaufen.
Sie lesen gerade das Thema "OLG-MUENCHEN - 29.05.2006, 34 Wx 27/06" © JuraForum.de — 2003-2013
Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum