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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 29.03.2001, Aktenzeichen: 1 W 1183/01 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 1 W 1183/01

Beschluss vom 29.03.2001


Leitsatz:In Arzthaftungssachen verbietet es sich in aller Regel, den Einzelrichter allein Beweis erheben und entscheiden zu lassen.

Auch wenn das Verfahren für die Zuweisung an den Einzelrichter der Kammer nicht geeignet ist, ergibt sich daraus jedoch noch keine greifbare Gesetzwidrigkeit und damit Anfechtbarkeit der Entscheidung.
Rechtsgebiete:ZPO
Vorschriften:ZPO § 348,
Verfahrensgang:LG Landshut 55 O 3217/00
Rechtskraft:ja

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