JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 28.11.2005, Aktenzeichen: 1 U 3275/05
| Leitsatz: | 1. Nach Ablauf der Frist gemäß § 10 Abs.1 Satz 1 StrEG ist ein Nachschieben von selbständigen Ansprüchen nicht mehr möglich. § 13 StrEG eröffnet nur für solche Ansprüche den Zivilrechtsweg, die zuvor bei der Justizverwaltungsbehörde geltend gemacht und von dieser zurückgewiesen wurden. Es kommt nicht darauf an, ob wegen anderer geltend gemachter und abgelehnter Ansprüche zulässigerweise ohnehin Klage erhoben wird. 2. Ein grob fahrlässiger Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht kann gemäß § 254 Abs.2 Satz 1 BGB zum Wegfall des Entschädigungsanspruches für die Strafverfolgungsmaßnahme führen. |
| Rechtsgebiete: | StrEG, BGB |
| Vorschriften: | StrEG § 10 Abs.1 Satz 1, StrEG § 13, BGB § 254 Abs.2 Satz 1, |
| Verfahrensgang: | LG München I 9 O 18000/01 vom 04.05.2005 |
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