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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 27.04.2007, Aktenzeichen: W (KAPMU) 4/07 



OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: W (KAPMU) 4/07

Beschluss vom 27.04.2007


Leitsatz:1. Gegen die Zurückweisung von Musterfeststellungsanträgen ist die sofortige Beschwerde statthaft.

2. Ist das Hauptsacheverfahren bereits erstinstanzlich entschieden und beim Berufungsgericht anhängig, so fehlt es an einem Rechtsschutzbedürfnis des Beschwerdeführers gegen einen die Musterfeststellung versagenden Beschluß, da ein Vorlagebeschluß gemäß § 4 KapMuG nur während der während der Anhängigkeit des Rechtsstreits in erster Instanz zulässig ist.
Rechtsgebiete:KapMuG
Vorschriften:KapMuG § 4,
Verfahrensgang:LG München I 3 O 8156/06 vom 31.01.2007
BGH II ZB 18/07

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