JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 27.04.2007, Aktenzeichen: W (KAPMU) 4/07
| Leitsatz: | 1. Gegen die Zurückweisung von Musterfeststellungsanträgen ist die sofortige Beschwerde statthaft. 2. Ist das Hauptsacheverfahren bereits erstinstanzlich entschieden und beim Berufungsgericht anhängig, so fehlt es an einem Rechtsschutzbedürfnis des Beschwerdeführers gegen einen die Musterfeststellung versagenden Beschluß, da ein Vorlagebeschluß gemäß § 4 KapMuG nur während der während der Anhängigkeit des Rechtsstreits in erster Instanz zulässig ist. |
| Rechtsgebiete: | KapMuG |
| Vorschriften: | KapMuG § 4, |
| Verfahrensgang: | LG München I 3 O 8156/06 vom 31.01.2007 BGH II ZB 18/07 |
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