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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 26.10.2006, Aktenzeichen: 31 Wx 12/06 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 31 Wx 12/06

Beschluss vom 26.10.2006


Leitsatz:Die Barabfindung bei einem Ausschluss der Minderheitsaktionäre kann auch dann nach dem Ertragswert des Unternehmens bemessen werden, wenn ein Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrag bestanden hat; der Barwert des festen Ausgleichs ist in der Regel nicht geeignet, die Verhältnisse des Unternehmens zum für den Squeeze-Out maßgeblichen Stichtag hinreichend wiederzugeben.
Rechtsgebiete:SpruchG, AktG
Vorschriften:SpruchG § 12 Abs. 1, AktG § 327a ff,
Verfahrensgang:LG Nürnberg-Fürth 1 HK O 4818/02 vom 17.11.2005

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