JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 26.07.2007, Aktenzeichen: 32 Wx 73/07
| Leitsatz: | 1. Ist der Verwalter zur Geltendmachung von Wohngeldforderungen der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer im eigenen Namen ermächtigt, so kann er Leistung an sich verlangen. 2. Enthält eine beschlossene Abrechnung Ausgaben, die für eine Maßnahme getätigt wurden, deren Beschließung rechtskräftig für ungültig erklärt wurde, so kann der Wohnungseigentümer im Zahlungsverfahren die Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses nicht einredeweise geltend machen und auch nicht aufrechnen. 3. Hat der Verwalter für Fotokopien einen Aufwendungsersatzanspruch, so ist ein Betrag von 0,20 EUR pro Fotokopie nicht unangemessen. Bedenklich erscheint ein Betrag von 0,72 EUR pro Seite. |
| Rechtsgebiete: | WEG |
| Vorschriften: | WEG a.F. § 26, WEG a.F. § 27 Abs. 2 Nr. 1, WEG a.F. § 28, |
| Verfahrensgang: | LG München I 1 T 22146/06 vom 13.04.2006 AG München 484 URII 904/06 WEG |
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