JuraForum.de > Urteile > OLG-MUENCHEN > Beschluss vom 26.07.2007, Aktenzeichen: 31 Wx 99/06
| Leitsatz: | 1. Die Frage der Angemessenheit der Abfindung ist Rechtsfrage und unterliegt der vollen gerichtlichen Nachprüfbarkeit. 2. Die Gerichte in Spruchverfahren haben unter Berücksichtigung des Schätzungsermessens die einzelnen Parameter der angemessenen Abfindung zu bestimmen und können es nicht dabei bewenden lassen, die angebotene Abfindung unter Billigkeitsgesichtspunkten zu überprüfen. 3. Es ist nicht verfehlt, bei der Errechnung der Barwerte davon auszugehen, dass die jährlich erwirtschafteten Erträge erst Mitte des Folgejahres ausgeschüttet werden. |
| Rechtsgebiete: | AktG |
| Vorschriften: | AktG § 305, AktG § 320b Abs. 1, |
| Verfahrensgang: | LG München I 5 HK O 17609/00 vom 27.10.2006 |
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