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JuraForum.deUrteileOLG-MUENCHENBeschluss vom 26.06.2006, Aktenzeichen: 34 Wx 29/06 

OLG-MUENCHEN – Aktenzeichen: 34 Wx 29/06

Beschluss vom 26.06.2006


Leitsatz:Wird die sofortige weitere Beschwerde von einem Rechtsanwalt unterzeichnet, dessen Unterschrift der Name eines anderen Rechtsanwalts mit dem Hinweis auf ein Vertretungsverhältnis ("pro abs.") beigefügt ist, ist das Rechtsmittel nicht wirksam eingelegt, wenn der bezeichnete Rechtsanwalt nicht der dafür bevollmächtigte Vertreter des Beschwerdeführers war.
Rechtsgebiete:FGG
Vorschriften:FGG § 29 Abs. 1 Satz 2,
Verfahrensgang:LG Augsburg 7 T 5487/05 vom 06.02.2006
AG Augsburg 3 UR II 86/05

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